elektronisch + täglich ohne ein Drittsystem

Nach dem grundlegenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem letzten Jahr, liegt nun ein erster Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Gemäß diesem Entwurf soll die verpflichtende Arbeitszeiterfassung grundsätzlich elektronisch und täglich erfolgen (Änderungen und Ausnahmen vorbehalten).

Dies kann für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellen, da möglicherweise kurzfristig eine Zeiterfassungssoftware gekauft und eingeführt werden muss.

 

Da die monatliche Lohnabrechnung auf Informationen wie produktiven Stunden, Urlaub oder Krankheitszeiten basiert und wir den Abrechnungsprozess mithilfe elektronisch angelieferter Daten weiter optimieren können, ist es sinnvoll sie auch zu nutzen.

Mit PAYROLL1 können wir genau dies ohne ein Drittsystem realisieren. Da PAYROLL1 ohnehin schon an unser Lohnsystem angebunden ist, wird keine separate Schnittstelle benötigt und die Nutzung für Ihre Abrechnung kann ohne Verzögerung starten. Darüber hinaus erfüllen Sie dadurch auch Ihre Aufzeichnungspflicht.

Funktionen

Zunächst werden die elementaren Funktionen einer Zeiterfassung zur Verfügung stehen:

    • Ein- & Ausstempeln
    • Korrekturen

In späteren Versionen werden noch viele weitere hilfreiche und interessante Features hinzukommen, die unsere Zeiterfassung abrunden:

    • Erfassung von Urlaubstagen/-stunden
    • Erfassung von Krankheitstagen/-stunden
    • Berechnung von Zuschlägen, etc.

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